Der Rat für Nachhaltige Entwicklung, ein von der
Bundesregierung im Jahre 2001 eingesetztes Gremium schlägt einen Deutschen
Nachhaltigkeitskodex vor, vor allem um den Finanzmärkten verlässliche
Informationen über den Aspekt der Nachhaltigkeit in der Unternehmensanalyse zur
Verfügung zu stellen. Der Vorstand des DNWE bereitet eine Stellungnahme des
DNWE an dem hierzu initiierten Dialogprozess vor. Der aktuelle Entwurf des Nachhaltigkeitskodex vom Rat für Nachhaltige Entwicklung steht hier zum Download (PDF) bereit.
Nachfolgend lesen Sie die
vorläufige DNWE-Stellungnahme. Wir bitten um Ihre Kommentare, Kritiken und Unterstützung.
Ausgangssituation
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung definiert folgenden
Rahmen für den Deutschen Nachhaltigkeitskodex:
1. Ziele (vor allem Seiten 2 und 4 des Entwurfs)
- Bereitstellen verlässlicher Informationen für den
Finanzmarkt, „…um das Leitbild der Nachhaltigkeit in wirkungsvolles,
nachvollziehbares und glaubwürdiges Handeln zu überführen.“
- Verbindlichkeit und Vereinheitlichung der Vielzahl von
Bewertungsmethoden, Datenquellen und Indikatoren, die aktuell im Einsatz sind.
- Entlastung der Unternehmen
- Unterstützung des Nachhaltigkeitsmanagement der
Unternehmen
- Erhalten der Wettbewerbsvorteile
- Sensibilisierung der Konsumenten für Produkte und
Dienstleistungen nachhaltig wirtschaftender Unternehmen
- Transparente Darstellung der Nachhaltigkeit als Element
der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland
2. Zielgruppen
- Finanzmarkt
- Börsennotierte Unternehmen
- Konsumenten
3. Verfahren / Ausgestaltung
- Das Instrument des DNK soll analog zum DCGK für
börsennotierte Unternehmen gelten. In Anlehnung an §161 des Aktiengesetzes soll
auch für den DNK eine entsprechende gesetzliche Regelung geschaffen werden, die
den Vorstand börsennotierter Unternehmen verpflichtet, in jährlichen
Entsprechenserklärungen nach dem Prinzip comply / explain zur Einhaltung des
DNK Stellung zu beziehen. Die Sanktionierung erfolgt über den Markt. Ein
Erläuterungskommentar zum DNK wird entwickelt.
Vorläufige Stellungnahme des DNWE
Grundsätzlich ist aus Sicht des Deutschen Netzwerk
Wirtschaftsethik eine thematische Erweiterung des Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK) um explizit unternehmensethische Überlegungen sehr zu
begrüßen. Ethische Werte und Orientierungen bilden ein wesentliches Fundament
einer nachhaltigen Unternehmensführung. Diese beinhaltet zum einen
zukunftsfähige Führungsstrukturen und eine Ausrichtung am – ethischen – Prinzip
der Nachhaltigkeit und befähigt zum anderen das Unternehmen dazu, einen Beitrag
zur nachhaltigen Entwicklung der (globalen) Gesellschaft zu leisten.
Ebenso begrüßt das dnwe die Adressierung des Themas
Nachhaltigkeit an den Finanzmärkten. Wir sind uns dessen bewusst, dass hierzu
einheitliche Standards zur Bewertung von Nachhaltigkeit im Finanzmarktgeschehen
erreicht werden müssen.
Trotzdem sind aus unserer Sicht Zweifel an der
Tauglichkeit des jetzt vorgelegten Instruments eines DNK angebracht und dies aus
folgenden Erwägungen:
1. Zielgruppe
- Mit der Anlehnung an die Struktur des DCGK wird die
ungelöste Frage des DCGK, warum nur börsennotierte Unternehmen einbezogen
werden und welche Konsequenzen sich für nicht börsennotierte Unternehmen
ergeben, fortgesetzt. Mit der Antwort des aktuellen Entwurfs „Für andere
Unternehmen sind vergleichbare Anforderungen bis hin zur Selbstbindung zu
entwickeln“ wird das Problem zwar thematisiert, aber nicht gelöst. Alleine
schon das durch den Kodex nahegelegte Missverständnis, dass Nachhaltigkeit vor
allem eine Herausforderung für börsennotierte Unternehmen sei, stellt die
gesellschaftliche Nützlichkeit des Instruments in Frage.
- Der Zielgruppe Finanzmarkt mit dem DNK einen Rahmen vorzugeben,
um Nachhaltigkeit börsennotierter Unternehmen innerhalb eines standardisierten
Kontextes und mit Bezug zum Marktgeschehen zu bewerten, ist grundsätzlich zu
begrüßen. Jedoch wird nicht problematisiert, welche Auswirkungen es haben
könnte, wenn der Markt nicht positiv auf Nachhaltigkeitsmanagement im Sinne des
Kodex reagiert. Damit muss im Einzelfall
durchaus gerechnet werden. Dies folgt aus der inhaltlichen Unbestimmtheit (sh.
unten) und der prinzipiellen Unvollständigkeit der in einem Kodex zu nennenden
Themen. Welche Reaktionen ergeben sich in diesem Fall für die betroffenen
Unternehmen sowie für die Bundesregierung? Würde damit nicht auch die Leitidee
der Nachhaltigkeit als ethischer Orientierungsbegriff beschädigt?
2. Inhaltliche Anforderungen
- Der Anspruch, das Modell der Entsprechenserklärung des
DCGK um qualitative Aspekte zu erweitern, wird nicht hinreichend konkretisiert.
Die im aktuellen Entwurf mit gelieferten „inhaltlichen Anforderungen“ bleiben
so generell, dass es schwer ist, potentielle Anwendungsfälle oder konkrete
Beispiele zu identifizieren oder die Auswahl der inhaltlichen Anforderungen zu
kritisieren. Vermutlich soll dies im
vorgesehenen Erläuterungskommentar erfolgen. Zu erwarten ist, dass im Zuge der
Konkretisierung Priorisierungsentscheidungen getroffen werden, deren
Ausrichtung bisher noch nicht transparent ist.
3. CSR- / Nachhaltigkeitsverständnis
- Der aktuelle Entwurf lässt offen, worum es beim Thema
„Nachhaltigkeit“ im Unternehmenskontext gehen kann oder gehen sollte. Wenn
nicht nur ein formaler, sondern auch ein inhaltlicher Bezug zum DCGK geschaffen
werden soll, dann schlagen wir einen „Deutschen Kodex nachhaltiger
Unternehmensführung“ vor, der mit konkreten Anforderungen eben dazu verbunden
wird und von anderen Aspekten der Nachhaltigkeitsdiskussion entlastet wird. Ein
„Nachhaltigkeitskodex“ für Unternehmen hingegen schreibt die Problematik der
inhaltlichen Unschärfe des Begriffs „Nachhaltigkeit“ im heutigen deutschen
Sprachgebrauch weiter fort. So werden im jetzigen Entwurf die Begriff
„Nachhaltigkeitsmanagement“ und „Nachhaltigkeit“ bzw. „nachhaltige Entwicklung“
vermischt. Hilfreich für Unternehmen wäre im Kontext eines Deutschen
Nachhaltigkeitskodex zudem die Klärung der Bedeutung des deutschen Begriffs
„Nachhaltigkeit“ im Unterschied zum
englischen „sustainability“. Es wird leider auch kein Bezug hergestellt zu der
CSR-Definition der Bundesregierung oder zur neuesten Definition von CSR und
Nachhaltigkeit in der internationalen Leitfadennorm ISO 26000, so dass ein
Spezifikum bzw. added value des DNK deutlich würde.
- Das Verständnis von Nachhaltigkeit als freiwillige, d.h.
über das Gesetz hinausgehende Leistung von Unternehmen würde für börsennotierte
Unternehmen durch die Integration ins Aktiengesetz durchbrochen. Ein Grund wird
nicht genannt, auch kein Hinweis, dass es sich hier um einen Paradigmenwechsel
handelt. In anderen Worten: Warum soll der geplante DNK gesetzlich verankert
werden und darüber „seine Geltung erreichen“? Können und sollen
(börsennotierte) Unternehmen legitimerweise per Gesetz dazu verpflichtet
werden, jenseits der Art und Weise ihres
Kerngeschäfts zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen? Bedeutet dies nicht
einen zu starken Eingriff in die unternehmerische Freiheit?
- Zu Beginn wird darauf hingewiesen, dass der Kodex an
„bestehende, einschlägige Standards“ anknüpfen wird. In Nebensätzen und im
Anhang wird zu einzelnen Themen auf internationale Standards verwiesen,
darunter GRI-Guidelines und UN Global Compact. ISO 26000 hingegen, der künftige
internationale Referenzstandard zu den angesprochenen Themen, wird mit keiner
Silbe erwähnt.
- Unklar bleibt auch, welche Inhalte des DNK für die
Unternehmen verpflichtend sein sollten und welche nicht. Wo bleiben Räume zur
freiwilligen Ausgestaltung und wie werden diese bewertet?
4. Reichweite
- Schließlich ist die Frage nach der Reichweite des DNK zu
stellen. Potentielle Kommentatoren werden aufgefordert, den Bezug zu internationalen
Standards herzustellen, dies erfolgt im DNK-Entwurf selbst jedoch nicht
explizit. Zwar werden Standardisierungen, wie GRI, bei den Bezugsgrößen
aufgeführt, die grundsätzliche internationale Reichweite wird allerdings nicht
thematisiert. Es ist fraglich, ob in einer Zeit, in der es ein globales
Verständnis von CSR gibt (ISO 26000) ein deutscher Nachhaltigkeitskodex nicht
ein national orientierter Anachronismus ist, solange er nicht deutlich macht,
inwiefern er in diesem inhaltlichen Kontext steht.
Ihre Kommentare bis zum
8. Februar 2011 können für die Abfassung der DNWE-Stellungnahme berücksichtigt
werden.
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Kommentar von Kollmann, Dietrich | 04.02.2011
Wir haben durchschnittlich den Planeten schon stärker belastet als andere Völker und kennen deshalb auch viele Risiken unseres Handelns.
Daher sind folgende nachhaltige Handlungsgrundsätze, denen wir unsere Planungen einsichtig unterordnen, als gesetzt zu betrachten:
* globale Risiken meiden; regionale Weitsicht fördern
(in regionalen/ eigenen Kontext setzen, entsprechend handeln/ ggf. bestimmte Geschäfte komplett ablehnen, Partner zur Weitsicht durch eigenes Handeln auffordern; Bsp.: CO2-Minimierung, Biodiversität durch Artenschutz, traditionell i.o. Sinn erfolgreiche Verfahren/ Ideen aufgreifen)
* konsequent ganzheitlicher Mehrgenerationenansatz für alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche
* Wissenstransfer für andere Regionen sichern
* fairer globaler Austausch mit allen Gütern und nach jeweiligen Möglichkeiten der Partner
(Bsp.: zeitversetzte Energielieferung von "Wüstenstrom" -> erst Wüstenvölker profitieren lassen, Ernährung, Infrastruktur errichten, Kinderfreiheit usw. dann erst Stromlieferung nach Europa)
* Innovationen dort zuerst umsetzen, wo sie die größte Wirkung für die Nutzer/ Partner haben, statt auf Kosten-, Risikominimierung zu setzen, falls nicht mgl. Fond einrichten, der dort investiert
(Bsp.: s.o. "Projekt Desertec" zuerst in Somalia, Gambia, Kongo, Madagaskar, Eritrea usw., um Regionen Nahrungsgrundlage/ Wasser zu geben)
* o.g. Grundsätze in Geschäftsordnungen aufnehmen
Die Befolgung wird vor allem deshalb zu guten Ergebnissen führen, weil unsere immer stärker vernetzte Welt mehr denn je darauf blickt, was Einzelne tun und wie sie sich gegenüber ihrem Umfeld verhalten.
Es ist wie bei der Erziehung der eigenen Kinder, die, wenn das Verhältnis zu allen Zeiten gut war, sich entsprechend erkenntlich zeigen, wenn die Elterngeneration auf die Kinder angewiesen ist.
Gesellschaft beruht auf Gegenseitigkeit.
MfG
D. Kollmann
Kommentar von Dr. Frank Simon, Institut für Nachhaltigkeitsmanagement | 08.02.2011
Es ist sehr zu begrüßen, dass sich das DNWE an der Diskussion um einen Deutschen Nachhaltigkeitskodex beteiligt und seine Sachkenntnis zur Gestaltung dieses Vorhabens einbringt.
Die wesentlichen Ziele des DNK scheinen zu sein:
1. Schaffung von Anreizen für die Unternehmen, die internen Steuerungsmechanismen zur Vermeidung und Reduzierung sozialer und ökologischer Probleme, die mit ihrem Kerngeschäft verbunden sind, zu schärfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten,
2. Entlastung der Unternehmen durch Standardisierung bisher divergierender Anforderungen,
3. Bereitstellung von verlässlicheren und vergleichbaren Informationen für die Stakeholder, um sowohl die Problemwahrnehmung in den Unternehmen als auch die Resultate der eingeleiteten Maßnahmen beurteilen zu können.
Nachfolgend meine Anmerkungen, Ergänzungen und Fragen zur DNWE-Stellungnahme:
Zur Einleitung, 1. Absatz: Die Orientierung des DNK am DCGK mag als Leitidee ihre Berechtigung haben, ist aber im Hinblick auf Ziel 2 und 3 kritisch zu beurteilen. In der jetzigen inhaltlich zu unbestimmten Form würde das Haftungsrisiko der Unternehmen erheblich erweitert. Auch ist man durch die Vielzahl von „Soll-Vorschriften“, die nicht befolgt werden müssen, von einer vergleichbaren Information der Stakeholder noch weit entfernt.
Weiter sind angesichts der mit dem Begriff „Nachhaltigkeit“ verbundenen Vielzahl an Themen größenabhängige Vorschriften zu prüfen, wie sie beispielsweise das Publizitätsgesetz fordert, um eine Überlastung von Unternehmen zu vermeiden.
Zur Einleitung 2. Absatz: Es ist sicherlich begrüßenswert, wenn Nachhaltigkeitskriterien auch die Anlageentscheidungen am Finanzmarkt beeinflussen. Über die Risikobetrachtung ist dies schon heute der Fall. Darüber hinaus gehendes "Ethisches Investment" hat in Deutschland aber nur einen verschwindend geringen Marktanteil, der im Jahr 2008 bei ca. 1 % lag. Es würde die Durchsetzungskraft des Kodex verstärken, würden alle wesentlichen Stakeholder der Unternehmen und nicht nur die am Finanzmarkt tätigen als Adressaten standardisierter Nachhaltigkeitsinformationen angesehen.
Zu 1. Zielgruppe, 1. Spiegelstrich: Ich würde es begrüßen, wenn in der Stellungnahme des DNWE ein konkreter Vorschlag für den erweiterten Anwendungsbereich des DNK gemacht würde. Mein Vorschlag wäre die Ausdehnung des DNK auf mittelgroße und große Kapitalgesellschaften lt. Publizitätsgesetz mit größenabhängigen Erleichterung für die mittleren Kapitalgesellschaften.
Zu 1. Zielgruppe, 2. Spiegelstrich: Dieses Argument vermag (mich) nicht überzeugen:
1. im Sinne des 3 Säulenmodell der Nachhaltigkeit, die der Empfehlung des RNE zugrundeliegt, entspricht eine negative Reaktion nicht der Marktlogik.
2. Die inhaltliche Unbestimmtheit müsste ohnehin vor der Einführung des Kodex beseitigt werden, entweder durch konkrete Verfahren und KPI (unwahrscheinlich) oder durch die Benennung von Prozessen, die zur inhaltliche Konkretisierung beitragen.
3. Der Markt ist ein Instrument zur Erreichung ethisch begründeter Ziele. Sollte sich herausstellen, dass der Markt in Teilen dazu nicht mehr in der Lage ist, müssen die Marktmechanismen geändert werden. Leitidee des Marktes als von Menschen geschffenen Instruments zur Erreichung von Zielen und nicht als "Naturgesetz"
4. Auch wenn bislang wenig Kausalbeziehungen zwischen ethischem Verhalten und positivem Unternehmenserfolg empirisch belegt wurden, so ist auch das Gegenteil nicht erwiesen. Die überwiegende Zahl der Studie weist auf eine positive Korrelation hin.
Zu 2. Inhaltliche Anforderungen: Insbesondere das Ziel der Entlastung der Unternehmen und die Bereitstellung vergleichbarer Informationen leidet unter dieser Unbestimmtheit.
Zu 3. CSR- / Nachhaltigkeitsverständnis, 1. Spiegelstrich: Es wäre zu begrüßen, wenn in der Stellungnahme des DNWE die Folgen der unterschiedlichen Begriffsdefinitionen für die Zielerreichung des Kodex ausgeführt oder auf entsprechende Literatur verwiesen würde. In der jetzigen Form ist das Argument nur für Insider nachzuvollziehen.
Zu 3. CSR- / Nachhaltigkeitsverständnis, 2. Spiegelstrich: Nach dem Wortlaut des Kodex sollen die Unternehmen die Nachhaltigkeitswirkungen ihres Kerngeschäfts ermitteln und berichten. Dies mag zwar angesichts der Offenlegung von vielleicht gesellschaftlich unerwünschtem Verhalten zu besonderen Anstrengungen führen, ist aber nicht per se gefordert. Wenn die Stakeholder das Verhalten nicht sanktionieren, sind auch keine besonderen Aktivitäten notwendig. Insofern handelt es sich auch nicht um einen Paradigmenwechsel. Besondere Berichtspflichten sind mit der Größe und der Rechtsform von Unternehmen schon seit längerer Zeit verbunden. Der zu starke Eingriff in die unternehmerische Freiheit ist daher nicht unbedingt gegeben. Hier hängt vieles von der leider noch zu detaillierenden inhaltlichen Konkretisierung ab.
Zu 3. CSR- / Nachhaltigkeitsverständnis, 3. Spiegelstrich: Es wäre dienlich, wenn in der Stellungnahme des DNWE der Nutzen der ISO 26.000 zur Erreichung der Ziele erwähnt würde.
Zu 3. CSR- / Nachhaltigkeitsverständnis, 4. Spiegelstrich: Ist dies mit der Anlehung des DNK an den DCGK schon ausgedrückt? In Kurzform: "Soll-Sätze" geben Spielraum zur Erfüllung, müssen aber erklärt werden, "kann-Sätze" sind Empfehlungen, deren Nicht-Befolgung aber auch nicht erklärt werden muss.
Zu 4. Reichweite: Ergänzend sei auf die Orientierung gerade der international tätigen Unternehmen an den international gültigen Rechnungslegungsstandards hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Simon
Kommentar von Dr. Frank Simon, Leiter Regionalforum NRW | 08.02.2011
Inhalte einer Diskussion des DNWE Regionalforums NRW am 7.2.2011,
Kulturwissenschaftliches Institut Essen, 19 – 21 Uhr
Protokoll: Dr. Frank Simon, Institut für Nachhaltigkeitsmanagement, Leiter Regionalforum NRW
1. Der Entwurf des DNK wurde grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung begrüßt, auch wenn die Reichweite dieses Schrittes und die konkrete Bindungswirkung unterschiedlich beurteilt wurden.
+ Der DNK stellt für die Wirtschafts- und Unternehmensethikdiskussion ein neues und sinnvolles Element dar.
+ Der DCGK ist ein wirksames Instrument. Die Anlehnung des DNK hieran ist sinnvoll.
+ Das Prinzip „comply or explain“ ist ein durchaus wirksames Mittel, um das Management von Unternehmen zu bestimmten Handlungen, in diesem Fall zur Etablierung bzw. zum Ausbau eines Nachhaltigkeitsmanagement-systems zu bewegen. Die Notwendigkeit eine Abweichung vom Kodex erklären zu müssen, erhöht unternehmensintern die Aufmerksamkeit für diesen Aspekt erheblich („Aufmerksamkeitsbombe“).
+ Den Stakeholdern wird eine Orientierung für die Beurteilung von nachhaltigem Verhalten gegeben.
- Der Begriff der Nachhaltigkeit wird nicht ausreichend definiert.
- Es ist fraglich, ob die Verantwortung für nachhaltiges Verhalten des gesamten Unternehmens und aller Mitarbeiter angesichts der Unschärfe des Begriffs und der Vielfalt der täglichen Prozesse allein bei der Unternehmensleitung liegen kann.
- Konkrete Mindeststandards sind im Kodex vorzugeben.
- Der DNK führt zu einer Duplizierung von Gesetzen, z. B. den sehr detaillierten Regelungen des Umweltrechts.
- Die Wirksamkeit des DCGK ist zu bezweifeln.
- Der DNK betont die Zielkonkruenz von betriebswirtschaftlichem Erfolgsstreben und nachhaltiger Unternehmensführung. Wäre dies eine Selbstverständlichkeit, müsste man den Kodex nicht einführen, da die Unternehmen schon aus der Rationalität des Marktes nachhaltig wirtschaften würden.
2. Die Meinungen zu der Frage, was mit der Einführung des DNK bewirkt werden soll und kann, wurde kontrovers diskutiert:
> Der Kodex stellt einen Appell an die Unternehmen dar, sich (noch besser) um die sozialen und ökologischen Probleme ihrer Geschäftstätigkeit zu kümmern. Durch die geforderte Berichterstattung wird im Unternehmens- und Branchenvergleich der notwendige öffentliche Druck erzeugt.
> Nachhaltigkeit wird (noch stärker) Bestandteil der Strategie der Unternehmen.
> Der Kodex führt dazu, dass das nachhaltig agierende Unternehmen nicht „die Dummen“ sind.
> Der DNK wird die Diskussion verstärken, auch für den Sozialbereich ähnlich detaillierte Beurteilungskriterien zu entwickeln, wie sie schon für den Umweltbereich gelten.
> Der Kodex kann dazu beitragen, dass in den Unternehmen der Umgang mit ethischen Dilemmasituationen einfacher thematisiert werden kann und Regelungen hierfür geschaffen werden.
> Der Kodex wird nicht zu einer inhaltlichen Konkretisierung der Nachhaltigkeitsanforderungen an die einzelnen Unternehmen führen.
3. Breiten Raum nahm die Debatte darüber ein, wie es zur Konkretisierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für die einzelnen Unternehmen kommen wird:
> Durch die Berichtspraxis und den Unternehmensvergleich wird es im Laufe der Zeit und durch den Druck des Marktes zur Konkretisierung kommen. Detaillierte Vorgaben seitens des Gesetzgebers sind nicht zu erwarten und nicht wünschenswert, da sie sich nicht schnell genug den wandelnden Herausforderungen anpassen lassen und die Gefahr einer zu hohen Regelungsdichte beinhalten.
> Der qualitativ hochwertige Stakeholderdialog muss an zentraler Stelle im Kodex verankert werden. Durch den ernsthaft geführten Dialog wird es zu der notwendigen Konkretisierung sowohl der Berichtsinhalte als auch der zu bearbeitenden Themen kommen.
> Die ökologischen und sozialen Themenfelder und zu berichtenden KPI müssen im Dialog der Branchen mit den Stakeholdern erarbeitet und dem Gesetzgeber zur Prüfung und endgültigen Verabschiedung vorgelegt werden (inkl. unternehmesgrößenabhängiger Differenzierung). Damit soll ein Gleichgewicht zwischen Freiwilligkeit und Angemessenheit auf der einen Seite und gesetzlicher Verbindlichkeit auf der anderen Seite erreicht werden. Weiter geht es bei diesem Vorschlag darum, die Wahrung der demokratischen Prozesse und die Verantwortung der Politik für die Gestaltung der Bedingungen der sozialen Marktwirtschaft zu betonen.
> Mit dem Kodex könnte die Chance ergriffen werden, aus der noch immer vorherrschenden Dichotomie der öffentlichen Diskussion zwischen der Betonung der Steuerungsmechanismen des Marktes auf der einen Seite und dem Vorrang gesetzlicher Regelungen auf der anderen Seite zu gelangen. Vielmehr würde die Frage nach den gesetzlich zu fixierenden Rahmenbedingungen für das Marktgeschehen die Aufmerksamkeit stärker auf die normativen Grundlagen unseres Wirtschaftens lenken. In vielen Unternehmen werden mittlerweile gesetzliche Regelungen zur Festschreibung hoher ökologischer und sozialer Standards durchaus begrüßt, da sie auch zu (internationalen) Wettbewerbsvorteilen führen können.
4. Sonstige Hinweise:
> Ein rein „deutscher“ Kodex wird gerade für die international agierenden Konzerne keine große Bedeutung erlangen, da sie sich an den internationalen Rechnungslegungsnormen orientieren. Der DNK ist daher im weiteren Verlauf unbedingt zumindest auf europäischer Ebene zu verankern.
> Die Beschränkung der Anwendung des Kodex allein auf die börsennotierten Aktiengesellschaften ist zu kritisieren. Eine Ausweitung auf alle Kapitalgesellschaften unter Beachtung größenabhängiger Erleichterungen (ähnlich Publizitätsgesetz) wäre zielführender.
> Den Konsumenteninteressen sollte eine größere Bedeutung eingeräumt werden.
> Der Kodex sollte stärker deutlich machen, in welchen Teilen es um den Aufbau und die Ausgestaltung interner Prozesse zum Management der Nachhaltigkeitsprobleme geht und in welchen Teilen eine einheitliche und verbindliche Berichterstattung an die Stakeholder angestrebt wird.
> Die Ausrichtung des DNK alleine auf die Informationsbedürfnisse des Kapitalmarkts (siehe Vorbemerkung) sollte zugunsten der Informationsbedürfnisse aller Stakeholder aufgegeben werden (was teilweise de facto in der Ausgestaltung des Kodex schon zum Ausdruck kommt).
5. Dem Kulturwissenschaftlichen Institut, Herrn Prof. Dr. Heidbrink, wird ausdrücklich für die Bereitstellung der Tagungsräumlichkeiten und den Teilnehmern für die engagierte und konstruktive Diskussion gedankt.
Teilnehmer der Diskussion
1) Christian Bacher, Deloitte & Touche GmbH - Sustainability & Climate Change
2) Prof. Dr. Martin Büscher, Kirchliche Hochschule Wuppertal/ Bethel - Institut für Diakoniewissenschaft und DiakonieManagement (IDM)
3) Thomas Haberland, UNEP/Wuppertal Institute Collaborating Centre on Sustainable Consumption and Production (CSCP) gGmbH
4) Prof. Dr. Ludger Heidbrink, Kulturwissenschaftliches Institut
5) Gregor Schönborn, deep white Unternehmensberatung
6) Dr. Frank Simon, Institut für Nachhaltigkeitsmanagement
7) Prof. Dr. Klaus-Dieter Steinfels, Institut der Wirtschaftsprüfer
8) Dr. Peter Tückmantel, Jurist
9) Mathias Wendt, KPMG Advisory Services - Risk & Compliance
Kommentar von Gregor Schönborn | 09.02.2011
Ökonomisches Geschäftsmodell soll zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.
Der Entwurf des Dt. Nachhaltigkeits-Kodex knüpft u.a. an die internationalen Key Performance Indicators für Environment, Social und Governance (ESG) an. Wenn der Entwurf dabei bleibt, ist die Ökonomie nicht angesprochen. Sie gehört nach gebräuchlichem Verständnis unverzichtbar zu den drei Schwerpunkten der Nachhaltigkeit. Der Bezug auf das Aktiengesetz und ein Beginn der vorgesehenen Anwendung bei börsennotierten Unternehmen mag ein Hinweis sein, dass damit die ökonomische Seite antizipiert sei. Doch das Aktiengesetz gibt keine Aussage zur nachhaltigen ökonomischen Entwicklung.
In der von Frank Simon wiedergegebenen Diskussionsrunde waren wir uns einig, das der Nachhaltigkeitskodex seinen Geltungsbereich auch bei nicht börsennotierten Unternehmen finden sollte und dass der Mittelstand eine wichtige Rolle bei Umsetzung von Nachhaltigkeit spielt. Wenn Nachhaltigkeit für alle Akteure und für alle Anspruchsgruppen mit dem neuen Nachhaltigkeits-Kodex greifbar gemacht werden soll, dann gehört der Anwendungsbereich Ökonomie dazu:
1. Geschäftsmodelle sollen zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.
2. Ökonomie soll ausgewogen zu Ökologie und Soziales gesetzt werden.
3 Kapital- und Liquiditätsmanagement sowie Risikomanagement sollen zur ökonomischen Stabilität beitragen.
Gregor Schönborn, Deep White